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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12 (https://dejure.org/2012,49310)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12 (https://dejure.org/2012,49310)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 (https://dejure.org/2012,49310)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Da die Bemessung der Grundvergütungen nach Lebensaltersstufen in § 27 Abschn. A BAT-O gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße, könne der Kläger unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 6 AZR 148/09 -) Vergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe seiner Vergütungsgruppe verlangen.

    Die Beklagte trägt unter Wiederholung und Vertiefung ihres bisherigen Vorbringens vor, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 6 AZR 148/09 -) lasse sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Zudem hatten die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht bereit waren, rückwirkend für die Vergangenheit eine dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gerecht werdende Regelung zu treffen (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161).

    Das höhere Entgelt steht den benachteiligten Arbeitnehmern auch zukunftsbezogen solange zu, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161).

    Mangels kollektivrechtlicher Neuregelung kann daher nur eine Angleichung "nach oben" stattfinden (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    In Fällen, in denen die Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts beruht, sind bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung vor allem die Grundrechte der Partei aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und aus Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen (BAG 16. Dezember 2012 - 2 AZR 611/03 - NZA 2005, 1133; BVerfG 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99; 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - NJW 2004, 2887).

    Nach dem Gebot eines fairen Verfahrens darf das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BAG 16. Dezember 2012 - 2 AZR 611/03 - NZA 2005, 1133).

    Beruht eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung daher mit besonderer Fairness zu handhaben (BAG 16. Dezember 2012 - 2 AZR 611/03 - NZA 2005, 1133).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers Bezugnahmeklauseln wie im Arbeitsvertrag der Parteien in aller Regel als sog. Gleichstellungsabreden auszulegen ( vgl. nur BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881707 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275).

    bb) Diese Auslegungsregel wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (st. Rspr. vgl. nur BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 324; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - BAGE 132, 261).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    bb) Diese Auslegungsregel wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (st. Rspr. vgl. nur BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 324; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - BAGE 132, 261).

    bb) Unabhängig davon liegen die für die Annahme eines Neuvertrags erforderlichen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nicht vor (vgl. dazu nur BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - NZA 2010, 170; 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - NZA 2012, 583) .

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Dies hat der Europäische Gerichtshof für die Lebensaltersstufen des BAT festgestellt (Urteil vom 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100) und gilt in gleicher Weise für die Lebensaltersstufen des BAT-O.

    Tarifliche Ersatzregelungen für die Bemessung der Grundvergütung im BAT-O haben sie trotz der mit Urteil des EuGH vom 8. September 2011 ( - C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100) festgestellten Altersdiskriminierung der Bestimmungen über die lebensalterbezogene Grundvergütung nicht getroffen.

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Daher muss bis zur Einführung eines diskriminierungsfreien Vergütungssystems eine "Anpassung nach oben" erfolgen (vgl. auch BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - NZA 2012, 275) .

    Die Pflicht, den diskriminierten jüngeren Arbeitnehmern eine Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe zu zahlen, endet erst mit der Ablösung des altersdiskriminierenden Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies ( vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - NZA-RR 2012, 100; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - NZA 2012, 275).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213; BAG 19. September.2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155) .

    Im Übrigen stellt der bloße tatsächliche Druck ggfs. einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergang geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155 ).

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213; BAG 19. September.2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155) .

    Im Übrigen stellt der bloße tatsächliche Druck ggfs. einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergang geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155 ).

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    b) Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die auf diese Weise erfolgte Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt, der als Mitglied der mandatierten Anwaltssozietät ebenfalls zum Kreis der Prozessbevollmächtigten zählt (vgl. nur BGH 25.September 2012 - VIII ZB 22/12 - BB 2012, 2829; 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056; 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -).

    In einem solchen Fall ist anzunehmen, dass der mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnende Rechtsanwalt nicht lediglich in Wahrnehmung des sozietätsinternen Innenverhältnisses zu dem eigentlichen Sachbearbeiter, sondern zumindest auch in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (vgl. nur BGH 25.September 2012 - VIII ZB 22/12 - BB 2012, 2829).

  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
    Eine bloße Unterzeichnung "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. BAG 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO BGH, 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - FamRZ 2007, 1638; 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210; 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - VersR 1994, 368).

    b) Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die auf diese Weise erfolgte Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt, der als Mitglied der mandatierten Anwaltssozietät ebenfalls zum Kreis der Prozessbevollmächtigten zählt (vgl. nur BGH 25.September 2012 - VIII ZB 22/12 - BB 2012, 2829; 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056; 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -).

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

  • BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 172/66

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsschrift - Eigenhändige Unterschrift -

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

    Vor diesem Hintergrund ist selbst bei Geltung des BAT/BAT-O aufgrund von Tarifbindung durch eine Anpassung "nach oben" ein unzulässiger Eingriff in die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie ausgeschlossen (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 49).

    Auch ein bloß tatsächlicher Druck, gegebenenfalls einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergangs geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, würde im Übrigen keinen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit darstellen (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012- 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 47 mwN).

    Die Beklagte musste bereits bei der Betriebsübernahme damit rechnen, dass das in dem Betrieb angewandte Vergütungssystem, welches statisch weiter anzuwenden war, altersdiskriminierend war (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 50).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

    Das höhere Entgelt steht den benachteiligten Arbeitnehmern auch zukunftsbezogen solange zu, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz.30 ff; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris).

    Von ihr wird nicht mehr verlangt, als dass sie die rechtlichen Folgen ihres Handelns trägt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 50) .

    Der Hinweis der Beklagten auf die damit verbundenen Belastungen, ändert hieran nichts, denn diese heben das Diskriminierungsverbot wegen des Alters nicht auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 51) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1530/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

    Das höhere Entgelt steht den benachteiligten Arbeitnehmern auch zukunftsbezogen solange zu, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz.33 ff; vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris ).

    Von ihr wird nicht mehr verlangt, als dass sie die rechtlichen Folgen ihres Handelns trägt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 50).

    Der Hinweis der Beklagten auf die damit verbundenen Belastungen, ändert hieran nichts, denn diese heben das Diskriminierungsverbot wegen des Alters nicht auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 51).

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